Die Weltreise und das Arbeitsamt

Nun – im Grunde gibt es zwei verschiedene Ausgangssituationen:

  1. Du willst deinen Job für deine Langzeitreise kündigen.
  2. Du bist bereits arbeitslos gemeldet und beziehst Leistungen.

Generell ist es so, dass du dich nicht zwangsläufig bei der Agentur für Arbeit melden musst – in Deutschland besteht was das angeht keine Meldepflicht. Möchtest du jedoch Arbeitslosengeld beziehen und Unterstützung bei der Suche nach Arbeit erhalten, musst du dich auch arbeitslos melden. Wenn du keinen Anspruch geltend machen möchtest, musst du dich auch nicht melden.

(Hinweis: Wir sind nicht vom Fach und geben hier lediglich unserer Verständnis und unsere Erfahrungen wieder, um euch einen Überblick über eure Optionen liefern zu können.)

Du willst deinen Job für deine Reise kündigen

Wenn du dich vor deiner Weltreise beim Arbeitsamt meldest und deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfolgreich geltend gemacht hast, kannst dich nach deiner Reise auf dein Arbeitslosengeld verlassen. Du startest also mit einer gewissen Absicherung.

Sperrfrist bei Selbstkündigung

Kündigst du selbst erwartet dich in der Regel eine Sperrfrist von 12 Wochen. Diese Sperrzeit wird auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet und verringert diesen entsprechend. Das Gute ist – eigentlich kann dir deine Sperrzeit im Grunde egal sein, denn sie läuft während deiner Reise aus. Für die Sperrzeit nach einer eigenen Kündigung ist nämlich die bloße Beschäftigungslosigkeit entscheidend, nicht die Meldung als arbeitslos.

Wie genau läuft das Ganze denn nun ab?
  1. Kündigen -> Das wohl beste Gefühl bei der ganzen Sache
  2. Arbeitssuchend melden -> Sich arbeitssuchend und arbeitslos melden sind zwei Paar Schuhe. Sinn und Zweck der Sache: Meldet man sich umgehend nach der Kündigung (egal von welcher Seite aus) arbeitssuchend, hat das Arbeitsamt so viel Zeit wie möglich einen weiterzuvermitteln und die Arbeitslosigkeit eventuell zu vermeiden.
  3. Arbeitslos melden -> Dann, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, musst du noch einmal persönlich zum Arbeitsamt und dich arbeitslos melden. Quasi reingehen und sagen „Hallo, ab heute habe ich nun echt keine Arbeit mehr.“
  4. Als nicht verfügbar melden -> Bevor du nun deine Weltreise antrittst, also spätestens am Tag der Abreise, musst du nun noch einmal persönlich zum Arbeitsamt und dich aus der Arbeitslosigkeit abmelden, weil du dem Arbeitsmarkt nicht länger zur Verfügung stehst.
Wie geht es nach meiner Reise weiter?

Nach der Rückkehr einer Langzeitreise muss man sich nur dann wieder beim Arbeitsamt melden, wenn man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchte. Hat man direkt im Anschluss bereits einen Job und möchte deshalb auch kein Arbeitslosengeld beziehen, muss man sich nicht melden.

Du bist bereits arbeitslos gemeldet und beziehst Leistungen

In diesem Fall musst du lediglich Schritt 4 befolgen – dein Leistungsbezug wird für den Dauer deiner Abmeldung pausiert und läuft nach deiner Rückkehr ganz normal weiter.

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